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   DGH Rheinland-Pfalz, 25.05.1993 - DGH 2/93   

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https://dejure.org/1993,31653
DGH Rheinland-Pfalz, 25.05.1993 - DGH 2/93 (https://dejure.org/1993,31653)
DGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.05.1993 - DGH 2/93 (https://dejure.org/1993,31653)
DGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. Mai 1993 - DGH 2/93 (https://dejure.org/1993,31653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Untersagung der richterlichen Amtsgeschäfte wegen Näheverhältnis zum Rotlichtmilieu und zur Drogenszene

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 315
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 30.08.1983 - 2 BvR 1334/82

    Meinungsäußerungsfreiheit eines Richters und Pflichtenkreis des Art. 33 Abs. 5 GG

    Auszug aus DGH Rheinland-Pfalz, 25.05.1993 - DGH 2/93
    Denn für den Richter findet dieses Grundrecht dort seine Grenze, wo es mit dem ihm für die Erhaltung einer ordnungsgemäßen Rechtspflege obliegenden unerläßlichen Pflichtenkreis unvereinbar ist (vgl. BVerfG, DRiZ 1983, 492 ).
  • Richterdienstgericht Sachsen, 01.12.2022 - 66 DG 2/22

    AfD-Politiker muss in vorzeitigen Ruhestand: Jens Maier darf nicht wieder Richter

    Wann diese Grenze überschritten ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. DGH Koblenz, Beschl. v. 25. Mai 1993 - DGH 2/93 -, NJW-RR 1994, 315, m. w. N.; vgl. zur politischen Betätigung von Richtern auch Schmidt-Räntsch, DRiG, Kommentar, 6. Aufl. 2009, § 39 Rn. 17 ff.).

    Auf die Frage, ob der Antragsgegner tatsächlich als Rechtsextremist einzustufen ist, kommt es hierbei ebenso wenig an wie auf die Frage, ob den Antragsgegner ein Verschulden am Entstehen dieses Eindrucks trifft (vgl. DGH Koblenz, Beschl. v. 25. Mai 1993 a. a. O.; Silberkuhl a. a. O., Rn. 15; Schmidt-Räntsch a. a. O., § 31 Rn. 7).

  • DGH München, 18.03.2021 - DGH 1/21

    Vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte eines Richters bei Ernennung

    Da das Gesetz selbst die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Untersagung nicht näher umschreibt und auch der Verweis auf § 123 VwGO allein verfahrensrechtliche Bedeutung hat, hat der Senat darüber unter Abwägung der widerstreitenden dienstlichen und persönlichen Belange zu befinden (Dienstgerichtshof für Richter beim OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Mai 1993 - DGH 2/93 - NJW-RR 1994, 315).

    Selbst wenn man trotz Art. 63 Abs. 3 BayRiStAG (entsprechende Anwendung des § 123 VwGO) die sachlichen Voraussetzungen für den Erlass einer vorläufigen Regelung mit den in der Beschwerdebegründung zitierten Kommentarstellen von § 123 VwGO (Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund) abkoppelt, bleibt es dennoch dabei, dass das angerufene Gericht unter Abwägung der widerstreitenden dienstlichen und persönlichen Belange des betroffenen Richters zu befinden hat (vgl. Dienstgerichtshof für Richter beim OLG Koblenz, Beschluss vom 25. Mai 1993 - DGH 2/93 - NJW-RR 1994, 315).

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